Bienenvölker müssen behördlich gemeldet werden
Die 420 Imker im Kreis Mettmann mit ihren rund 2525 Bienenvölker bereiten sich auf den Frühling mit dem großen Blühen vor.
In den vergangenen Jahren wurde die Imkerei immer beliebter, viele naturverbundene Menschen stellen sich mitunter nur ein Bienenvolk in den Garten oder sogar auf den Balkon.
Viele wollen keine „Vereinsmeierei“ und verzichten auf eine Mitgliedschaft in einem der 13 Bienenzuchtvereine im Kreis.
Das sieht der Vorsitzende des Kreisimkerverbandes Roland Roderer kritisch.
Dabei geht es ihm nicht um neue Mitglieder, sondern einfach darum, dass die „wilden“ Bienenvölker nicht erfasst sind.
Mehrfach machten er und die ehrenamtlichen Bienensachverständigen der Vereine die Erfahrung, dass bei einem Ausbruch der „Amerikanischen Faulbrut“ diese unbekannten Völker innerhalb eines amtlich festgelegten Bereiches nicht untersucht werden konnten.
Damit wurden die Sporen des „Paenibacillus larvae“, der die für Menschen nicht gefährliche Brutkrankheit auslöst, weiterverbreitet.
Dadurch konnten Sperrbezirke mit ihren Auflagen nicht aufgehoben werden.
Unterstützung erhält der Kreisimkerverband durch den Amtstierarzt.
Dr. Paul Hagelschuer verweist auf § 1a der Bienenseuchen-Verordnung, nach der jeder, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen hat.
Gleichzeitig muss sich der Bienenhalter bei der Tierseuchenkasse anmelden.
Auf der Homepage „kreisimkerverein-mettmann.de“ befindet sich unter „Links“ eine Rubrik „Bienen anmelden“ sowie weitere nützliche Informationen rund um die Imkerei.
Die verpflichtenden Beiträge zur Tierseuchenkasse sind gering, aber Voraussetzung für die Zahlung von Entschädigungen bei amtlich angeordneten Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen.
(Ulrich Bangert, 25.03.2021)